Kurz beantwortet
Was ist VorsorgePlus?
VorsorgePlus ist ein System aus drei aufeinander aufbauenden Ebenen: gehaltsnahe Benefits, die durch steuerliche Gestaltung Liquidität freisetzen, betriebliche Alters- und Gesundheitsvorsorge, die aus dieser Liquidität finanziert wird, und eine digitale Verwaltung, die beides organisiert und dokumentiert. Der Unterschied zu einzelnen Bausteinen liegt in der Reihenfolge: Erst wird Spielraum geschaffen, dann wird er genutzt. Dadurch entsteht Vorsorge, ohne dass Arbeitgeber oder Mitarbeitende mehr aufwenden müssen als vorher.
Warum einzelne Bausteine selten reichen
In den meisten Betrieben, die wir übernehmen, ist irgendwann einmal etwas gemacht worden. Ein Direktversicherungsvertrag hier, ein Warengutschein dort, vielleicht noch ein Zuschuss zum Fitnessstudio. Jede dieser Maßnahmen war für sich genommen richtig. Zusammen ergeben sie trotzdem kein System.
Das Problem ist nicht die Auswahl, sondern die fehlende Verbindung. Die Benefits laufen über die Lohnbuchhaltung, die bAV über einen Makler, die Dokumentation liegt in drei verschiedenen Ordnern. Niemand sieht das Gesamtbild, am wenigsten die Mitarbeitenden. Und was Mitarbeitende nicht sehen, wirkt auch nicht.
Die drei Ebenen
Wir bauen deshalb von unten nach oben. Jede Ebene trägt die nächste.
Ebene eins, die Konzeption. Am Anfang steht die Analyse des Ist-Zustands: Welche Verträge laufen bereits, welche tariflichen Ansprüche bestehen, wo liegen offene Haftungsrisiken. Daraus entsteht die Versorgungsordnung als arbeitsrechtliche Grundlage. Ohne sie ist alles Weitere angreifbar.
Ebene zwei, die Umsetzung. Gehaltsnahe Benefits wie Warengutschein, Essenszuschuss, Internetpauschale oder Erholungsbeihilfe nutzen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber ausdrücklich vorsieht. Sie erhöhen das verfügbare Netto der Mitarbeitenden und senken gleichzeitig die Lohnnebenkosten. Der Spielraum, der dabei entsteht, wandert in die betriebliche Alters- und Gesundheitsvorsorge.
Ebene drei, die Sichtbarkeit. Alles landet in einer digitalen Verwaltung mit getrennten Zugängen für Arbeitgeber und Mitarbeitende. Der Arbeitgeber sieht Verträge, Kosten und Dokumente, die Mitarbeitenden sehen ihren eigenen Stand, vom Handy aus, ohne im Büro nachfragen zu müssen.
Der Hebeleffekt, an einem konkreten Fall
Die Wirkung lässt sich rechnen. Unsere Musterbetrachtung geht von 3.000 € Bruttoentgelt aus, Steuerklasse 4, ein Kind, 35 Jahre alt.
In der Basis-Variante liegt die verfügbare Nettoliquidität vor und nach der Umstellung bei rund 1.905 € im Monat. Sie verändert sich also nicht. Gleichzeitig läuft eine betriebliche Altersvorsorge von 246,72 € monatlich, die sich vollständig aus der gewonnenen Liquidität finanziert. Für die Mitarbeitenden bedeutet das: dieselbe Kaufkraft wie vorher, dazu eine Altersvorsorge, die vorher nicht da war.
In der Optimum-Variante steigt der bAV-Beitrag auf 338 €. Davon tragen die Mitarbeitenden 45,62 € selbst, die Nettoliquidität sinkt entsprechend auf rund 1.860 €. Für gut 45 € im Monat entsteht die volle steuer- und sozialabgabenfreie Ausschöpfung.
Wichtig: Das sind Musterwerte. Die tatsächlichen Zahlen hängen von Steuerklasse, Krankenkasse, Kinderfreibeträgen und Bundesland ab. Wir rechnen sie im Erstgespräch für Ihren Betrieb durch, nicht vorher.
Was Sie dabei nicht selbst machen müssen
- Die Bestandsübernahme der laufenden Verträge, unabhängig von Anbieter und Durchführungsweg
- Die Versorgungsordnung samt arbeitsrechtlicher Begleitunterlagen
- Die Anbindung an Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Ein- und Austritte, Krankmeldungen, Elternzeiten, Beitragsanpassungen
- Die Beratung Ihrer Mitarbeitenden, auf Wunsch vor Ort im Betrieb
Das ist kein Zusatzangebot, sondern der Kern dessen, was das Service- und Expertenzentrum leistet. Ein Konzept, das den Personalbereich zusätzlich belastet, wird im Alltag nicht durchgehalten. Deswegen nehmen wir die Verwaltung heraus, nicht nur die Beratung.
Zwei Punkte, die oft untergehen
Der Arbeitgeberzuschuss ist Pflicht. Seit 2022 gilt er für alle Entgeltumwandlungen, mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Viele Altverträge bilden das bis heute nicht sauber ab. Das ist keine Formalie, sondern eine Haftungsfrage.
Die Einstandspflicht bleibt beim Arbeitgeber. Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG haftet er für die zugesagte Leistung, auch wenn die Durchführung extern läuft. Auslagern lässt sich die Organisation, nicht die Verantwortung. Genau deshalb steht die Versorgungsordnung bei uns am Anfang und nicht am Ende.
Für wen sich das rechnet
Ehrlich gesagt nicht für jeden. Wer fünf Mitarbeitende hat und keine Fluktuation, braucht kein System, sondern eine gute Einzellösung. Interessant wird VorsorgePlus dort, wo mehrere Themen gleichzeitig drücken: offene Stellen, die zu lange offen bleiben, steigende Lohnnebenkosten, eine Personalabteilung, die die Vorsorgeverwaltung nebenher mitmacht, und Altverträge, bei denen niemand mehr genau weiß, was drinsteht.
Wenn Sie sich in mindestens zwei dieser Punkte wiederfinden, lohnt sich ein Blick. Wir schauen uns das kostenfrei an und sagen Ihnen auch, wenn sich eine Umstellung für Sie nicht lohnt.
Quellen
- Gesetze im Internet: Betriebsrentengesetz (BetrAVG), amtlicher Gesetzestext
- Gesetze im Internet: Einkommensteuergesetz (EStG), amtlicher Gesetzestext
- Musterberechnung aus dem EntgeltPlus-Rechner der SE Gruppe, Stand Juli 2026. Anonymisiert, Werte gerundet.
Wir rechnen es für Ihren Betrieb durch.
Im Erstgespräch klären wir, was bei Ihnen bereits läuft, wo Risiken liegen und welche Bausteine sich lohnen. Ohne Verpflichtung.