Haftung & Recht

Zehn Haftungsfallen in der bAV, und wie Sie jede einzelne schließen

Haftung in der betrieblichen Altersvorsorge entsteht selten durch eine falsche Entscheidung. Sie entsteht durch fehlende Struktur. Diese zehn Risikofelder finden wir in der Praxis am häufigsten.

Stapel von Aktenordnern und Papierunterlagen auf einem Schreibtisch
Die meisten Haftungsrisiken sind keine Rechtsfragen, sondern Organisationsfragen.

Kurz beantwortet

Wofür haftet ein Arbeitgeber in der betrieblichen Altersvorsorge?

Der Arbeitgeber haftet für die Erfüllung der von ihm erteilten Versorgungszusage, unabhängig davon, über welchen Durchführungsweg sie umgesetzt wird. Diese Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG ist verschuldensunabhängig und lässt sich nicht an einen Versicherer oder Makler abgeben. Dazu kommen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis: Information, Dokumentation, korrekte Abrechnung, der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss und die regelmäßige Anpassungsprüfung. Die meisten Streitfälle entstehen nicht am Vertrag, sondern an der Organisation drumherum.

Die betriebliche Altersversorgung ist in vielen Unternehmen über Jahre gewachsen. Was einmal mit einzelnen Lösungen begann, ist heute oft ein System aus unterschiedlichen Verträgen, Regelungen und Zuständigkeiten. Zwischen Lohnbuchhaltung, Versorgungsträgern und Mitarbeitenden entstehen Unklarheiten, Informationen werden mehrfach erfasst, Änderungen manuell übertragen. Fehler sind dabei nicht die Ausnahme, sondern die Folge. Nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus Überlastung.

1. Fragmentierte Prozesse

Excel-Listen, Papierakten, E-Mails und verschiedene Systeme nebeneinander. Ein- und Austritte werden verspätet gemeldet, Gehaltsänderungen bleiben unberücksichtigt, Verträge sind nicht zentral verfügbar, Zuständigkeiten sind unklar.

Was hilft: eine zentrale digitale Verwaltung aller Verträge, automatisierte Prozesse und klar benannte Zuständigkeiten.

2. Fehler in der Lohnbuchhaltung

Fehlende Meldungen, falsch berechnete Arbeitgeberzuschüsse oder nicht abgeführte Beiträge. Kleine Fehler summieren sich hier schnell zu spürbaren Nachzahlungen, oft rückwirkend über mehrere Jahre.

Was hilft: automatisierte Datenübertragung statt manueller Nacherfassung, eine gemeinsame Datenbasis und feste Abstimmungstermine zwischen Personalabteilung und Lohnbuchhaltung.

3. Fehlende Dokumentation

Was nicht dokumentiert ist, gilt im Zweifel als nicht erfolgt. Fehlende Entgeltumwandlungsvereinbarungen, lückenhafte Beratungsnachweise oder nicht hinterlegte Verzichtserklärungen bringen Arbeitgeber Jahre später in die Haftung. Die Beweislast liegt dann bei Ihnen.

Was hilft: revisionssichere Ablage mit vollständiger Historie, digital statt im Ordner.

4. Arbeitgeberzuschuss

Seit 2022 ist der Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Beitrags für alle Entgeltumwandlungen verpflichtend, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Falsche Berechnungen, fehlende Anpassungen bei Gehaltsänderungen und Altverträge, die sich technisch gar nicht erhöhen lassen, führen direkt in die Haftung.

Was hilft: alle Verträge einmal vollständig prüfen, klare Regelung in der Versorgungsordnung, aktive Anpassung bei jeder Gesetzesänderung.

5. Fehlende oder veraltete Versorgungsordnung

Ohne Versorgungsordnung fehlt die rechtliche Grundlage für eine einheitliche und faire bAV im Betrieb. Das führt zu Ungleichbehandlung, rechtlicher Unsicherheit und im Streitfall zu Risiken, die vermeidbar gewesen wären. Sie ist außerdem die Grundlage dafür, dass Sie überhaupt bestimmen dürfen, über welchen Weg die Versorgung läuft.

Was hilft: eine zentrale Versorgungsordnung, regelmäßig aktualisiert und nachweislich an alle Mitarbeitenden und Neueinstellungen versendet.

6. Vertragsübernahmen

Mit jedem übernommenen Vertrag tritt der neue Arbeitgeber vollständig in die Haftung des Vorgängers ein. Alte Zusagen mit unklaren Bedingungen oder fehlender Beratungshistorie werden so zu einer Haftungsquelle, die sich erst Jahre später zeigt.

Was hilft: Prüfung vor der Übernahme, klare interne Richtlinien und im Zweifel eine Übertragung statt einer Übernahme.

7. Austritte von Mitarbeitenden

Fehler beim Offboarding wirken in der bAV lange nach. Versäumte Fristen, falsch abgewickelte Verträge oder ungeklärte Versorgungsansprüche halten die Haftung des Arbeitgebers weit über den Austrittszeitpunkt hinaus am Leben.

Was hilft: ein standardisierter Offboarding-Ablauf, in dem die bAV ein fester Punkt ist und nicht ein Punkt, an den jemand denken muss.

8. Informationspflichten

Arbeitgeber müssen Mitarbeitende aktiv und vollständig über ihre betriebliche Altersvorsorge informieren, beim Abschluss und über die gesamte Laufzeit. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt und es nicht dokumentiert, hat im Streitfall kaum eine Möglichkeit sich zu entlasten.

Was hilft: strukturierte Beratung mit dokumentiertem Ablauf und ein Portal, in dem Mitarbeitende ihren Stand jederzeit selbst einsehen können.

9. Unpassende Durchführungswege

Was beim Abschluss sinnvoll war, kann heute steuerlich, kostenseitig oder in der Attraktivität für Mitarbeitende zum Nachteil geworden sein. Durchführungswege veralten, ohne dass jemand es merkt.

Was hilft: eine regelmäßige Überprüfung, mindestens alle drei Jahre, und die Anpassung an die aktuellen Rahmenbedingungen.

10. Versäumte Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG

Bei laufenden Betriebsrenten muss der Arbeitgeber alle drei Jahre prüfen, ob eine Anpassung der Leistung angemessen ist, und dabei die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens berücksichtigen. Diese Pflicht wird in der Praxis regelmäßig übersehen, besonders in Betrieben mit wenigen Rentnern. Unterbliebene Prüfungen können nachgeholt werden müssen, im Zweifel rückwirkend.

Was hilft: die Prüftermine fest im Kalender hinterlegen und jede Prüfung schriftlich festhalten, auch dann, wenn das Ergebnis lautet, dass nicht angepasst wird.

Was die zehn Punkte gemeinsam haben

Keiner davon ist ein juristisches Spezialproblem. Alle zehn entstehen an derselben Stelle: dort wo Informationen nicht zusammenlaufen, wo niemand zuständig ist und wo nichts nachweisbar festgehalten wird.

Der entscheidende Schritt ist deshalb kein punktueller, sondern ein struktureller. Eine zentrale digitale Verwaltung aller Vorsorgethemen, klare Zuständigkeiten und eine lückenlose Dokumentation lösen nicht ein Risiko, sondern die meisten gleichzeitig. Wer das umsetzt, senkt nicht nur die Haftung, sondern macht die bAV zu dem, was sie sein soll: einer Leistung, die im Betrieb ankommt.

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